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Die Klage "Stellar Blade" verdeutlicht die Markenverwirrung

Authore: AlexanderAktualisieren:Jul 08,2025

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Sternklinge vs

Eine amerikanische Filmproduktionsfirma hat gegen Sony und Shift Up, den Entwickler hinter dem beliebten PS5-Action-Adventure-Titel Stellar Blade , eine Markenklage gegen Sony und Shift eingereicht. Der Rechtsstreit dreht sich um die Verwendung des Namens „Stellar Blade“ und seine Ähnlichkeit mit der registrierten Marke des Unternehmens „Stellarblade“.

Markenkonflikt: Stellar Blade gegen Stellarblade

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Shift Up und Sony stehen derzeit vor einer rechtlichen Herausforderung einer in Louisiana ansässigen Filmproduktionsfirma namens Stellarblade . Die Klage wurde Anfang dieses Monats vor einem Gericht in Louisiana eingereicht, wobei der Kläger behauptete, die Spieleentwickler hätten ihre Markenrechte durch die Benennung des Spiels Sternblade verletzt.

Griffith Chambers Mehaffey, Eigentümer der Filmfirma Stellarblade, behauptet, dass die Veröffentlichung und Popularität von Stellar Blade sein Geschäft negativ beeinflusst haben. Er argumentiert, dass der ähnliche Name zu Verwirrung online geführt hat, was es für Kunden, die nach der Filmfirma suchen, schwieriger zu machen, relevante Informationen zu finden, da die Suchergebnisse von Sternblassen bezogen wurden.

Mehaffey sucht nach Geldentschädigung, Anwaltskosten und einer einstweiligen Verfügung, um zu verhindern, dass sich die Verschiebung und Sony das Markenzeichen „Stellar Blade“ oder eine Abweichung davon verwendet. Außerdem forderte er alle Materialien auf, die den Namen „Sternblatt“ tragen, zur Zerstörung an ihn.

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Die Marke „Stellarblade“ wurde im Juni 2023 offiziell von Mehaffey registriert. Kurz darauf folgte ein Schreiben des Waffenstillstands, der im Juli desselben Jahres verschoben wurde. Laut der Klage besitzt Mehaffey seit 2006 die Domain stellarblade.com und nutzt die Marke seit 2011 im Zusammenhang mit seinen Filmproduktionsdiensten.

In einer Erklärung zu IGN argumentierte Mehaffeys gesetzlicher Vertreter, dass es "schwer vorstellen würde, sich vorzustellen, dass sich die Verschiebung der festen Rechte von Herrn Mehaffey nicht bewusst sei, bevor sie ihre identische Marke verabschiedete". Dies geschieht, obwohl die Stellar Blade im Jahr 2019 im Rahmen des Arbeitstitels „Project Eve“ anfänglich wurde und später 2022 als „Stellar Blade“ umbenannt wurde. Die Verschiebung nach oben reichte seine Marke für „Stellar Blade“ Anfang 2023 ein, mit Mehaffey nach Monaten später im Juni.

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"Herr Mehaffey hat 2006 die Domain stellarblade.com registriert und seit fast 15 Jahren den Namen Stellarblade für sein Geschäft verwendet", erklärte Mehaffeys Anwalt. "Wir glauben an einen fairen Wettbewerb, aber wenn größere Unternehmen die etablierten Rechte kleinerer Unternehmen missachten, liegt es in unserer Verantwortung, unsere Marke aufzustehen und zu schützen."

Der Anwalt behauptete ferner, dass die bedeutenden Ressourcen der Angeklagten im Wesentlichen die Online-Suchergebnisse für „Stellarblade“ dominiert hätten, wodurch Mehaffeys langjähriges Geschäft in digitale Dunkelheit und bedrohte seinen Lebensunterhalt. Darüber hinaus wies Mehaffey auf visuelle Ähnlichkeiten zwischen den Logos - insbesondere dem stilisierten „S“ - darauf hin, dass sie „verwirrend ähnlich“ sind.

Es ist wichtig anzumerken, dass Markenschutz häufig rückwirkend gelten können. Dies bedeutet, dass selbst wenn eine Marke zu einem späteren Zeitpunkt offiziell eingereicht wurde, die vorherige Nutzung und Markenbemühungen unter bestimmten Bedingungen nach wie vor für den Rechtsschutz qualifizieren können.


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